Kurzfristiges Absagen der schriftlichen Prüfung muss schriftlich erfolgen, das Nichterscheinen am Prüfungstag muss durch ein Attest begründet werden. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden!
Unerlässliche Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an den Prüfungen ist ein intensives Übersetzungstraining von Werken der jeweiligen Autoren.
Zu Ihrer Information finden Sie im Anhang einen Auszug aus der Prüfungsverordnung.
Mit allen guten Wünschen für eine erfolgreiche Prüfung und mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Völker, OStD’ (Vorsitzende des Prüfungsausschusses)